AGB

Sehr geehrter Reisegast,

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reise-bedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

1. Anmeldung und Reisebestätigung

Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt bei Travel & Tours GmbH erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung  des Reisevertrages. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Veranstalter, jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen.

Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20 % von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB Abs. 3 n.F. insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen).Linien-/Charterflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Leistungen, Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Travel & Tours GmbH.

4. Linienflugleistungen / Hotels

Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, Travel & Tours GmbH nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haften.

4.1 Charter-/Lowcostflugleistungen:

Hier ist Travel & Tours GmbH lediglich Vermittler. Es gelten die jeweiligen Reisebestimmungen der Charterveranstalter.

4.2 Fremde Leistungsträger:

Ferner treten wir auch als Vermittler fremder Leistungsträger auf. Hier gelten ebenso die Reisebestimmungen unserer vermittelten Vertragspartner.

5. Preiserhöhungen

Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.

6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Travel & Tours GmbH. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Travel & Tours GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:

6.1 Vermittlung von Linienflügen:

Die voraussichtlichen Stornogebühren entnehmen Sie bitte den Angaben bei den Leistungsbeschreibungen bzw. den Angebotsflyern. Diese Regelung zu Punkt 6.1 gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird. Bei bereits veranlassten Tickethinter-legungen sind wir im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 26 pro Flugschein zu verlangen.

6.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Pauschalreisen ab/bis Deutschland einschl. verbundener Leistungen.
(Stornokosten pro Person):

Bis einschließlich 30 Werktage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises

29-22 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
21-15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
14-3 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
2-1 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
Am Tag des Reiseantritts 95 % des Reisepreises

6.3 Kreuzfahrten (Stornokosten pro Person):

Bis einschließlich 60 Werktage vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises
59-25 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
24-15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
14-8 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
7-0 Tage vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises

Spezialangebote bzw. Sonderpreise unterliegen gesonderten Stornobedingungen

6.4 Mietwagen:

Bis 4 Tage vor Reiseantritt Euro 30 pro Buchung, ab 4 Tage vor Reiseantritt Euro 75. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Diese Regelung gilt nur für Stornierungen von Mietwagen aber nicht bei Stornierungen kombinierter Reisen.Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung. Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen: - Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel - Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme  Hier gelten die Bestimmungen unserer jeweiligen Vertragspartner! Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

6.5 Gruppenreisen:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 5 %
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 75 %

6.6 Sonstige gebuchte Einzelleistungen:

Eintrittskarten für Museen, Sportveranstaltungen und Einzeltransfers, Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe, Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten unterliegen nicht den pauschalierten Strornosätzen, sondern müssen von Fall zu Fall abgerechnet werden, wobei die Stornokosten 100% betragen können.

6.7 Umbuchungen

Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.

7. Ersatzperson/Namensänderung

Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von

Euro 50 pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.

8. Abtretungsverbot

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist  ausgeschlossen.

9. Mindestteilnehmerzahl

Wir können bis zum 28.Tag vor Reisebeginn die Reise absagen, wenn die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie können dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang der Absageerklärung geltend zu machen. Macht der Reisende von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, erhalten Sie den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Gegen einen Aufpreis, den der Kunde akzeptieren kann, können wir die Reise trotzdem durchführen.

10. Gewährleistung/Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse (oder an Travel & Tours GmbH direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen.Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

11. Änderungen vor Ort

Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen Agentur in Verbindung, damit ggfs. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.

12. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Travel & Tours GmbH die Verzögerung zu vertreten hätte. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Travel & Tours GmbH bedingt sind.Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Flugzeiten

Soweit Travel & Tours GmbH Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind.Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Travel & Tours GmbH nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Travel & Tours GmbH zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

15. Anschlussflüge

Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Travel & Tours GmbH ist Hamburg. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Travel & Tours GmbH keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für Travel & Tours GmbH um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

17. Reisedokumente

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

18. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.


Travel & Tours GmbH
Geschäftsführer: Georg Hammer
Mittelweg 177
D-20148 Hamburg

Stand: 30. April 2010